Der Deutsche Bundestag
Im Grundgesetz von Deutschland steht, dass alle Macht vom Volk ausgeht.
Aber was heißt das eigentlich für unsere Demokratie?
Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden nicht unmittelbar
über die Regeln des Zusammenlebens.
Denn Deutschland ist eine mittelbare Demokratie.
Das heißt, sie wählen Vertreterinnen und Vertreter,
die Abgeordneten.
Diese treffen die Entscheidungen für das ganze Volk.
Die Abgeordneten werden alle vier Jahre gewählt
und bilden den Deutschen Bundestag.
Der Bundestag ist die einzige
direkt vom Volk gewählte Institution auf Bundesebene
und wird auch deswegen „Das Herz der Demokratie“ genannt.
Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin.
Dort halten die Abgeordneten
die Plenarsitzungen ab.
Alle Abgeordneten einer Partei
bilden Fraktionen
und sitzen im Plenarsaal zusammen.
Wie viele Abgeordnete
und Fraktionen es gibt,
hängt von der Wahl ab.
Es sind aber immer
mindestens 598 Abgeordnete.
Die Kernaufgaben des Bundestages
sind die Gesetzgebung,
die Wahl der Bundeskanzlerin
oder des Bundeskanzlers,
die Kontrolle der Bundesregierung
und die Bewilligung des Bundeshaushalts.
Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers ist geheim
und ein wichtiger Schritt zur Bildung der Bundesregierung.
Um die Arbeit der Regierung zu kontrollieren,
können Abgeordnete und Fraktionen Anfragen stellen,
die dann von der Regierung beantwortet werden müssen.
Die Abgeordneten tagen aber nicht nur im Plenarsaal.
Ein großer Teil ihrer inhaltlichen Arbeit
findet in den Fraktionen
und Ausschüssen statt.
Dazu kommt die Arbeit
in den Wahlkreisen.
Alle Abgeordneten haben spezielles Fachwissen,
das sie in den jeweiligen Ausschüssen einbringen.
Es gibt zum Beispiel einen Ausschuss für Gesundheit,
für Arbeit und Soziales oder für Umweltschutz.
Die Ausschüsse beraten über Gesetzentwürfe
und bereiten die Beschlüsse des Bundestages vor.
Im Plenum werden
die Gesetzentwürfe dann diskutiert,
und am Ende stimmen die Abgeordneten
über sie ab.
Die Diskussionen im Parlament
folgen festen Regeln.
Zum Beispiel gibt es
festgelegte Redezeiten.
Die Sitzungen des Bundestages werden
von dem Bundestagspräsidenten
oder der Bundestagspräsidentin
oder deren Vertretung geleitet.
Sie achten darauf,
dass die parlamentarischen Regeln
eingehalten werden.
Die Plenardebatten
und einige Sitzungen der Ausschüsse
sind öffentlich.
Das heißt, Bürgerinnen und Bürger
können sie persönlich besuchen.
Außerdem werden die Plenardebatten im Parlamentsfernsehen
und auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
So können alle die Diskussionen mitverfolgen,
sich über die politischen Vorgänge in Deutschland informieren
und kontrollieren,
wofür sich ihre Vertreterinnen und Vertreter,
die Abgeordneten, einsetzen.
Du möchtest mehr über das Parlament und die Arbeit der Abgeordneten wissen?
Dann klick auf mitmischen.de, das Jugendportal des Deutschen Bundestages.